G.60
Installation
Die richtigen Glühbirnen erhalten Sie von Ihrem Händler. Die Volt- und Wattzahl
ist auf der Glühbirne am Sockel aufgedruckt. Die am häufigsten verwendeten Glüh-
birnen sind:
· Vorderlicht -
6 V 2,4 W
· Rücklicht -
6 V 0,6 W
Einbauen einer Glühbirne
1. Suchen Sie die Scheibenstellschraube auf der Rückseite des Rücklichts oder
Vorderlichts (Abbildung 3.114).
2. Drehen Sie Schraube mit einem Kreuzschlitzschraubendreher heraus.
3. Drehen Sie die Scheibe um eine Viertel Umdrehung im Uhrzeigersinn und
heben Sie die Scheibenbaugruppe vom Glühbirnenträger ab.
Sie können die Glühbirne anschließend herausschrauben. Seien Sie
dabei vorsichtig, damit Sie das Birnenglas nicht zerdrücken.
4. Schrauben Sie eine neue Glühbirne fingerfest ein und achten Sie dabei darauf,
den Draht im Sockel des Birnenträgers nicht zu verschieben.
5. Setzen Sie die Scheibe auf den Glühbirnenträger auf und drehen Sie die
Scheibe um eine Viertel Umdrehung gegen den Uhrzeigersinn.
6. Drehen Sie Scheibenstellschraube mit einem Kreuzschlitzschraubendreher ein.
Überprüfen Sie, ob die neue Glühbirne funktioniert. Wenn sie nicht funktioniert,
überprüfen Sie die Verdrahtung auf korrekten Sitz. Wenn die Lampe immer noch
nicht funktioniert, stellen Sie sicher, dass die neue Birne nicht beschädigt ist.
TREK BICYCLE CORPORATION
BESCHRÄNKTE GARANTIE
Die Trek Bicycle Corporation garantiert, dass jeder neue Trek-, Fisher-, Klein-
oder LeMond-Rahmen und jede starre Gabel auf Lebenszeit des Originalbesitzers
frei von Herstellungs- und Materialmängeln ist. Die Trek Bicycle Corporation
gewährt außerdem auf alle Originalteile mit Ausnahme von Federgabeln und
hinteren Stoßdämpfern eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum. Federgabeln
und hintere Stoßdämpfer werden durch die jeweilige Garantie der Original-
Hersteller abgedeckt. Auf die Lackierung und Aufkleber wird eine einjährige
Garantie gegeben. Diese Garantie ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den
Ersatz eines defekten Rahmens, einer defekten Gabel bzw. eines defekten Teils
beschränkt. Dies ist das einzige Rechtsmittel im Rahmen dieser Garantie. Diese
Garantie findet nur auf den ursprünglichen Käufer Anwendung und ist nicht
übertragbar.
Ansprüche im Rahmen dieser Garantie müssen durch einen Vertragshändler
geltend gemacht werden. Ein Kaufnachweis ist erforderlich. Bevor
irgendwelche Garantieansprüche bearbeitet werden können, muss eine Garant
ieregistrierungskarte ausgefüllt werden und bei der Trek Bicycle Corporation
eingegangen sein.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den gewöhnlichen Verschleiß, die falsche
Montage oder Nachfolgewartung, Installation von Teilen oder Zubehörartikeln,
die nicht für das Fahrrad bestimmt sind oder mit dem Fahrrad, so wie dieses
verkauft wurde, nicht kompatibel sind.
Die Garantie findet nicht auf Schäden oder Versagen auf Grund
von Unfällen, falschem Gebrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung
Anwendung. Veränderungen am Rahmen oder an Komponenten führen zur
Ungültigkeit der Garantie.
Die Trek Bicycle Corporation ist nicht für den Ersatz von beiläufig entstandenen
Schäden oder Folgeschäden verantwortlich. Einige Staaten erlauben den Ausschluss
von beiläufig entstandenen Schäden oder Folgeschäden nicht. In diesen Fällen
findet der obige Ausschluss keine Anwendung. Die Kosten für die Arbeitszeit bei der
Umrüstung von Teilen wird durch die Garantie nicht abgedeckt.
Diese Garantie gibt den Kunden bestimmte Rechte und diese Rechte
können von Staat zu Staat verschieden sein. Diese Garantie beeinträchtigt
nicht die gesetzlichen Rechte der Kunden.