EUROPÄISCHER FILMPREIS 2006
Regularien/deutsch
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RICHTLINIEN FÜR DEN EUROPÄISCHEN FILMPREIS 2006
1.
DER PREIS
1.1.
Die Ziele des Europäischen Filmpreises sind:
-
die Hervorhebung der Qualität und der Vielfalt des europäischen Kinos
-
die Gewinnung neuer Zuschauer für den europäischen Film
-
die Aufmerksamkeit auf junge europäische Talente zu lenken.
1.2.
Rechtsträger des Europäischen Filmpreises ist die European Film Academy e.V.
(EFA). Geschäftsführendes Organ ist der Vorstand der European Film Academy
e.V. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden
Vorsitzenden und bis zu 15 weiteren Mitgliedern der Akademie.
1.3.
Der Europäische Filmpreis wird 2006 zum neunzehnten Mal verliehen.
1.4.
Die European Film Academy vergibt Preise in den folgenden Kategorien:
·
EUROPÄISCHER FILM 2006 (der Preis wird Regisseur und Produzenten
gemeinsam verliehen)
·
EUROPÄISCHER REGISSEUR 2006
·
EUROPÄISCHE SCHAUSPIELERIN 2006
·
EUROPÄISCHER SCHAUSPIELER2006
·
EUROPÄISCHES DREHBUCH 2006
·
EUROPÄISCHER KAMERAPREIS 2006
·
EUROPÄISCHE FILMMUSIK 2006
·
EUROPÄISCHE ENTDECKUNG 2006
·
EUROPEAN FILM ACADEMY PREIS FÜR EINEN KÜNSTLERISCHEN BEITRAG 2006
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EUROPEAN FILM ACADEMY PREIS FÜR EIN LEBENSWERK
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EUROPEAN FILM ACADEMY PREIS DER KRITIK 2006 Prix FIPRESCI
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EUROPÄISCHER BEITRAG ZUM WELTKINO 2006 Prix Screen International
·
EUROPEAN FILM ACADEMY DOKUMENTARFILM 2006 Prix ARTE
·
EUROPEAN FILM ACADEMY KURZFILM 2006 Prix UIP
1.5.
Jeder Nominierte erhält eine Urkunde.
1.6.
Jeder Preisträger erhält eine Urkunde und eine Statuette.
2.
SPIELFILME: Allgemeines
2.1.
Spielfilme, die am Europäischen Filmpreis 2006 teilnehmen, müssen
abendfüllende europäische* Spielfilme sein, die für normale Kinoaufführungen
bestimmt sind.
2.2.
Die Filme müssen nach dem 1. Juli 2005 fertig gestellt worden sein. Als Datum
der Fertigstellung gilt das Datum der Produktion und Verfügbarkeit der ersten
Kopie. Falls erforderlich, kann das Kopierwerk das Datum bescheinigen, an dem
die erste Kopie zur Verfügung stand.
2.3.
Die Kriterien nach denen ein Film als europäischer Film* eingestuft wird, beruhen
auf dem vom Europarat verabschiedeten Europäischen Übereinkommen über
Kinematographische Koproduktion, Anhang II. Nach diesem Übereinkommen gilt
ein Film als europäisch, wenn er auf einer Skala europäischer Elemente von
maximal 19 Punkten 15 Punkte erreicht.