EUROPÄISCHER FILMPREIS 2006
Regularien/deutsch
Seite 7 von 7
11.
EUROPEAN FILM ACADEMY PREIS FÜR EIN LEBENSWERK
11.1.
Der Preis wird verliehen, um ein herausragendes Lebenswerk zu ehren, das
einen besonderen Beitrag zum europäischen Kino darstellt.
11.2.
Der EFA-Vorstand stellt eine Kandidatenliste zusammen und wählt den
Preisträger in dieser Kategorie.
11.3.
Der Preisträger wird vor der Preisverleihung bekannt gegeben.
11.4.
Der Preisträger muß bei der Preisverleihung anwesend sein.
12.
PREISVERLEIHUNG
Die feierliche Verleihung des Europäischen Filmpreises 2006 findet am Samstag,
den 2. Dezember 2006, in Warschau statt.
13.
GENERELLE REGELN
Die Einreichung eines Films oder einer Leistung in einem Film für den
Europäischen Filmpreis bedeutet die uneingeschränkte Zustimmung zu den
Richtlinien des Europäischen Filmpreises sowie zu den Richtlinien für die
Filmeinreichung.
Produzenten und/oder Verleiher von Filmen, die in einer der Kategorien
nominiert wurden oder einen Preis bekommen haben, erklären sich damit
einverstanden, die Nominierung oder den Preis in allen künftigen
Werbekampagnen zu benutzen, d.h. auf Plakaten, in Anzeigen sowie Trailern
usw.
*