EUROPÄISCHER FILMPREIS 2006
Regularien/deutsch
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Die European Film Academy geht von einem niedrigeren Minimum von 12
Punkten aus, um möglichst flexibel entscheiden zu können.
Europäische Elemente
Gewichtung
Kreative Gruppe
Regisseur
3
Drehbuchautor
3
Komponist
1
Gruppe der Schauspieler
Hauptrolle
3
Zweite Rolle
2
Dritte Rolle
1
Gruppe der Techniker
Kameramann
1
Toningenieur
1
Schnittmeister
1
Art Director
1
Studio oder Drehort
1
Ort, an dem Postproduktion erfolgt
1
Der EFA-Vorstand hat das Recht, in Fällen niedriger Punktzahlen, Ausnahmen zu
machen, vorausgesetzt, dass der Film einen europäischen Regisseur hat.
2.4
Kandidaten in den einzelnen Kategorien müssen in Europa geboren sein oder
einen europäischen Pass besitzen.
2.5
Teilnahmeberechtigt sind sowohl Filme, die bereits vor der Verleihung des
Europäischen Filmpreises 2006 in die Kinos kamen, als auch Filme, die auf
nationalen oder internationalen Festivals präsentiert wurden.
2.6
Filme, die für den Europäischen Filmpreis 2005 akzeptiert wurden, dürfen nicht
ausgewählt werden.
2.7
Filme können von europäischen Filminstitutionen, Festivals, Fachzeitschriften,
Medienpartnern, Mitgliedern der European Film Academy sowie von Produzenten
europäischer Filme als Kandidaten für den Europäischen Filmpreis 2006
eingereicht werden.
2.8
Koproduktionen, an denen zwei oder mehr Koproduzenten beteiligt waren,
dürfen ausgewählt werden. Eingereicht werden sollte die originalsprachliche
Fassung.
Letzter Termin für die Einreichung von Vorschlägen ist der 15. Juni 2006.
3.
SPIELFILME: Auswahlverfahren
3.1.
Die Auswahl der ca. 40 Filme, die den EFA-Mitgliedern als Kandidaten für eine
Nominierung empfohlen werden, findet folgendermaßen statt:
-
in den 20 (zwanzig) Ländern mit der höchsten Mitgliederzahl (Stand: 15. März
2006) wählen diese Mitglieder aus den zwischen Juli 2005 und April/Mai 2006 in
ihrem Land erschienenen nationalen Spielfilmen direkt einen Film. Bei jedem
dieser Länder wird der Film, der die höchste Stimmenzahl erhalten hat,
automatisch in die Liste der ausgewählten Filme aufgenommen vorausgesetzt,
er entspricht §§ 2.1. 2.8. der Richtlinien des Europäischen Filmpreises;